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Internetrecht ::
Die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung des Internets sind im Internetrecht geregelt. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern um eine Verknüpfung aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Während im Telekommunikationsrecht die technische Seite geregelt ist, befasst sich das Medienrecht mit den inhaltlichen Belangen. Das Internetrecht ist im Grundsatz ein Zusammenschluss dieser beiden Rechtsgebiete.
Die verschiedenen Rechtsgebiete im Internetrecht
Das Internetrecht setzt sich aus diversen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Bei Vertragsabschlüssen und allgemeinen Haftungsgrundsätzen kommt das allgemeine und besondere Zivilrecht zum Tragen. Das Urheberrecht befasst sich u.a. mit dem Schutz des Urhebers und das Wettbewerbsrecht mit wettbewerbsrechtlichen Belangen. Pornographie und Volksverhetzung im Internet sind Bestandteil des Strafrechts. Domainhandel, -nutzung und -registrierung fallen unter das Namens- und Markenrecht. Die Abrechnungen von Telekommunikationsdienstleistungen sind im Telekommunikationsrecht, die Gebühren für Rundfunkempfangsgeräte wie Handy oder PC im Rundfunkrecht geregelt. Das Medienrecht befasst sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Telemedien. Hierzu gehört auch das Jugendmedienschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Seitdem das Internet zu einer bedeutenden Handelsplattform geworden ist, spielt das Datenschutzrecht eine wichtige Rolle, da hier die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem sogenannten E-Commerce festgehalten sind. Die grenzüberschreitenden Verträge und Rechtsverletzungen sind im Internationalen Privatrecht und die Zuständigkeit der Gerichte im Internationalen Zivilverfahrensrecht geregelt.
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